Zur Kommunalwahl am 14.05.2023 „Das geht uns alle an“ Den Fraktionen haben wir jeweils eine eigene Seite eingerichtet, die sie als zusätzliches Bürgerinformationssystem nutzen können. Wissenswertes zur Gemeindewahl 2023 (umgangssprachlich Kommunalwahl) Wer wählt: Wahlberechtigt zur Wahl ihrer Gemeindevertretung oder ihres Kreistages sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben. Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Wer wird gewählt: In Nahe (mit 2.502 Einwohnern am Stichtag über der 2.500er Marke) werden in drei Wahlkreisen jeweils 3 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Die Zahl der einzureichenden Wahlvorschläge ist begrenzt. Eine Partei oder Wählergruppe kann so viele unmittelbare Wahlvorschläge einreichen, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind; ferner kann nur ein Listenwahlvorschlag mit einer unbegrenzten Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht werden. Um in eine Gemeindevertretung oder in einen Kreistag gewählt werden zu können, ist es erforderlich, dass die Bewerberin oder der Bewerber am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Anzahl der abzugebenden Stimmen: Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter im Wahlkreis zu wählen sind. In Nahe können zur Gemeindewahl zwischen zwei und sieben Stimmen vergeben werden. Für eine Bewerberin oder einen Bewerber darf aber nur eine Stimme abgegeben werden. Ein "Häufeln" mehrerer Stimmen auf eine Bewerberin oder einen Bewerber (Kumulieren) ist nicht zulässig. Es ist jedoch statthaft, die möglichen Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren). Wahlkreise: Bei der Wahl der Vertretungen in den Gemeinden ist das Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils eine bestimmte Zahl der unmittelbaren Vertreter zu wählen ist. In der Gemeinde Nahe sind je 3 unmittelbare Vertreterrinnen / Vertreter pro Wahlkreis und 8 Vertreterrinnen / Vertreter im Wahlgebiet zu wählen. Die Gemeindevertretung setzt sich entsprechend dem Wahlergebnis aus 17 Abgeordneten zusammen. Davon 9 unmittelbare Vertreterinnen / Vertreter sowie und 8 Listenvertreterinnen / Vertreter Bürgermeister: Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister ist neben der Gemeindevertretung ein Organ der Gemeinde. Sie oder er wird von der Gemeindevertretung gewählt und hat den Vorsitz der Gemeindevertretung. Quellen: Landesregierung SH Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
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Kommunalwahl 2023
Zur Kommunalwahl am 14.05.2023 „Das geht uns alle an“ Den Fraktionen haben wir jeweils eine eigene Seite eingerichtet, die sie als zusätzliches Bürgerinformationssystem nutzen können. Wissenswertes zur Gemeindewahl 2023 (umgangssprachlich Kommunalwahl) Wer wählt: Wahlberechtigt zur Wahl ihrer Gemeindevertretung oder ihres Kreistages sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben. Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Wer wird gewählt: In Nahe (mit 2.502 Einwohnern am Stichtag über der 2.500er Marke) werden in drei Wahlkreisen jeweils 3 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Die Zahl der einzureichenden Wahlvorschläge ist begrenzt. Eine Partei oder Wählergruppe kann so viele unmittelbare Wahlvorschläge einreichen, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind; ferner kann nur ein Listenwahlvorschlag mit einer unbegrenzten Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht werden. Um in eine Gemeindevertretung oder in einen Kreistag gewählt werden zu können, ist es erforderlich, dass die Bewerberin oder der Bewerber am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Anzahl der abzugebenden Stimmen: Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter im Wahlkreis zu wählen sind. In Nahe können zur Gemeindewahl zwischen zwei und sieben Stimmen vergeben werden. Für eine Bewerberin oder einen Bewerber darf aber nur eine Stimme abgegeben werden. Ein "Häufeln" mehrerer Stimmen auf eine Bewerberin oder einen Bewerber (Kumulieren) ist nicht zulässig. Es ist jedoch statthaft, die möglichen Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren). Wahlkreise: Bei der Wahl der Vertretungen in den Gemeinden ist das Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils eine bestimmte Zahl der unmittelbaren Vertreter zu wählen ist. In der Gemeinde Nahe sind je 3 unmittelbare Vertreterrinnen / Vertreter pro Wahlkreis und 8 Vertreterrinnen / Vertreter im Wahlgebiet zu wählen. Die Gemeindevertretung setzt sich entsprechend dem Wahlergebnis aus 17 Abgeordneten zusammen. Davon 9 unmittelbare Vertreterinnen / Vertreter sowie und 8 Listenvertreterinnen / Vertreter Bürgermeister: Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister ist neben der Gemeindevertretung ein Organ der Gemeinde. Sie oder er wird von der Gemeindevertretung gewählt und hat den Vorsitz der Gemeindevertretung. Quellen: Landesregierung SH Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Bürgermeisterkandidat Dr. Manfred Hoffmann Wahlkreis Bewerber innen  u nd Bewerber WDN Bewerber innen und Be werber SPD Bew erber innen und Bewerber CDU 301 Alte Schulstraße - Dorfstraße 1 - 19 außer 16, 18, 18a)  - Griesredder  - Hauen  –  Langenstücken  -  Mühlenstraße  – Nienrögen  - Peerkoppel  - Rungenrade  –  Schwalbenweg  - Stubbenbornweg  - Segeberger Straße (ungerade Hausnr. 35  bis Ende und gerade Hausnr. 48  bis Ende) 302 Alte Ziegelei  –  Hüttkahlen  –  Lerchenweg  –  Lüttmoo r  – Plaggen - Rönneweg  –  Wakendorfer Straße 303 Am Kronsmoor  –  Beim Gedenkplatz  –  Bielfeld –  Dorfstraße  (alle Hausnr. 20 bis  Ende + Ha usnr. 16, 18 , 18a)  –  Erlen weg F a hr enhorst  –  Grenzweg  –  Im Busch  - Kronskamp  –  Lüttdö rp  Ole Huskoppel  –  Rehbrook  - Rodelberg  –  To rfredder  – Twiete Wischhoff - Segeberger Straße (ungerade Hausnr. 1  bis 33,  gerade Hausnr. 2 bis 46) Info folg t  sobald die  Kandidat innen und  Kandidaten  durch die  Fraktionen benannt  wurden.
06.03.23 Stand
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