Zur Kommunalwahl am 14.05.2023 „Das geht uns alle an“
Den Fraktionen haben wir jeweils eine eigene Seite eingerichtet, die sie als zusätzliches Bürgerinformationssystem nutzen können.
Wissenswertes zur Gemeindewahl 2023 (umgangssprachlich Kommunalwahl)
Wer wählt:
Wahlberechtigt zur Wahl ihrer Gemeindevertretung oder ihres Kreistages sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich
im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.
Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Wer wird gewählt:
In Nahe (mit 2.502 Einwohnern am Stichtag über der 2.500er Marke) werden in drei Wahlkreisen jeweils 3 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter
gewählt.
Die Zahl der einzureichenden Wahlvorschläge ist begrenzt. Eine Partei oder Wählergruppe kann so viele unmittelbare Wahlvorschläge einreichen, wie
unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind; ferner kann nur ein Listenwahlvorschlag mit einer unbegrenzten Anzahl von Bewerberinnen
und Bewerbern eingereicht werden.
Um in eine Gemeindevertretung oder in einen Kreistag gewählt werden zu können, ist es erforderlich, dass die Bewerberin oder der Bewerber am
Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist.
Anzahl der abzugebenden Stimmen:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter im Wahlkreis zu wählen sind.
In Nahe können zur Gemeindewahl zwischen zwei und sieben Stimmen vergeben werden. Für eine Bewerberin oder einen Bewerber darf aber nur
eine Stimme abgegeben werden. Ein "Häufeln" mehrerer Stimmen auf eine Bewerberin oder einen Bewerber (Kumulieren) ist nicht zulässig.
Es ist jedoch statthaft, die möglichen Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren).
Wahlkreise:
Bei der Wahl der Vertretungen in den Gemeinden ist das Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils eine bestimmte Zahl der unmittelbaren
Vertreter zu wählen ist. In der Gemeinde Nahe sind je 3 unmittelbare Vertreterrinnen / Vertreter pro Wahlkreis und 8 Vertreterrinnen / Vertreter
im Wahlgebiet zu wählen.
Die Gemeindevertretung setzt sich entsprechend dem Wahlergebnis aus 17 Abgeordneten zusammen.
Davon 9 unmittelbare Vertreterinnen / Vertreter sowie und 8 Listenvertreterinnen / Vertreter
Bürgermeister:
Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister ist neben der Gemeindevertretung ein Organ der Gemeinde.
Sie oder er wird von der Gemeindevertretung gewählt und hat den Vorsitz der Gemeindevertretung.
Quellen:
Landesregierung SH
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Zur Kommunalwahl am 14.05.2023 „Das geht uns alle an“
Den Fraktionen haben wir jeweils eine eigene Seite eingerichtet, die sie als zusätzliches Bürgerinformationssystem nutzen können.
Wissenswertes zur Gemeindewahl 2023 (umgangssprachlich Kommunalwahl)
Wer wählt:
Wahlberechtigt zur Wahl ihrer Gemeindevertretung oder ihres Kreistages sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich
im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.
Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Wer wird gewählt:
In Nahe (mit 2.502 Einwohnern am Stichtag über der 2.500er Marke) werden in drei Wahlkreisen jeweils 3 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter
gewählt.
Die Zahl der einzureichenden Wahlvorschläge ist begrenzt. Eine Partei oder Wählergruppe kann so viele unmittelbare Wahlvorschläge einreichen, wie
unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind; ferner kann nur ein Listenwahlvorschlag mit einer unbegrenzten Anzahl von Bewerberinnen
und Bewerbern eingereicht werden.
Um in eine Gemeindevertretung oder in einen Kreistag gewählt werden zu können, ist es erforderlich, dass die Bewerberin oder der Bewerber am
Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist.
Anzahl der abzugebenden Stimmen:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter im Wahlkreis zu wählen sind.
In Nahe können zur Gemeindewahl zwischen zwei und sieben Stimmen vergeben werden. Für eine Bewerberin oder einen Bewerber darf aber nur
eine Stimme abgegeben werden. Ein "Häufeln" mehrerer Stimmen auf eine Bewerberin oder einen Bewerber (Kumulieren) ist nicht zulässig.
Es ist jedoch statthaft, die möglichen Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren).
Wahlkreise:
Bei der Wahl der Vertretungen in den Gemeinden ist das Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils eine bestimmte Zahl der unmittelbaren
Vertreter zu wählen ist. In der Gemeinde Nahe sind je 3 unmittelbare Vertreterrinnen / Vertreter pro Wahlkreis und 8 Vertreterrinnen / Vertreter
im Wahlgebiet zu wählen.
Die Gemeindevertretung setzt sich entsprechend dem Wahlergebnis aus 17 Abgeordneten zusammen.
Davon 9 unmittelbare Vertreterinnen / Vertreter sowie und 8 Listenvertreterinnen / Vertreter
Bürgermeister:
Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister ist neben der Gemeindevertretung ein Organ der Gemeinde.
Sie oder er wird von der Gemeindevertretung gewählt und hat den Vorsitz der Gemeindevertretung.
Quellen:
Landesregierung SH
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein