Fragen die unbedingt im Rahmen der Aufklärungsarbeit vor dem Bürgerentscheid zu beantworten sind Welche Fraktionen der Gemeinden Nahe und Itzstedt befürworten eine Fusion? SPD Ortsverband Nahe Mit dem Bürgerbegehren zur „Vereinigung der Gemeinden zum Jahreswechsel 2023/2024“ vom 24.02.22 hat sich die SPD nochmals deutlich für die Fusion ausgesprochen. SPD Ortsverband Itzstedt Mit dem Bürgerbegehren zur „Vereinigung der Gemeinden zum Jahreswechsel 2023/2024“ vom 24.02.22 hat sich die SPD (Ralf Köhn) deutlich für die Fusion ausgesprochen. WDN Nahe In der Pressemitteilung der Lübecker Nachrichten vom 24.03.2022 zur Sitzung des Gemeinschaftsausschusses vom 23.03.2022 wird Bürgermeister Holger Fischer mit den Worten zitiert: Für mich ist das Thema tot. UBI Itzstedt Mit dem Bürgerbegehren zur „Vereinigung der Gemeinden zum Jahreswechsel 2023/2024“ vom 24.02.22 hat sich die UBI (Heiko Ehwald) deutlich für die Fusion ausgesprochen. FDP Ortsverband Itzstedt Aussagen des Fraktionsvorsitzenden, Reinhard Schühmann, anlässlich der Sitzung des Gemeinschaftsausschuss vom 22.03.2022 lassen zweifelsfrei erkennen, dass auch von dieser Seite keine Unterstützung für Fusion zu erwarten ist. CDU Ortsverband Nahe Im Verlauf der Diskussionsrunde „In Naher Zukunft / Bleibt Nahe Dorf“ am 25.03.2022 sprach sich der Fraktionsvorsitzender und stellvertretende Bürgermeister, Dr. Manfred Hoffmann, gegen eine Fusion aus. CDU Ortsverband Itzstedt Die Grünen Ortsverband Nahe Mit dem Bürgerbegehren zur „Vereinigung der Gemeinden zum Jahreswechsel 2023/2024“ vom 24.02.22 haben sich die Grünen deutlich für die Fusion ausgesprochen. Die Grünen Ortsverband Itzstedt Mit dem Bürgerbegehren zur „Vereinigung der Gemeinden zum Jahreswechsel 2023/2024“ vom 24.02.22 haben sich die Grünen deutlich für die Fusion ausgesprochen. Leider liegen uns die Anträge zum Bürgerbegehren noch nicht im Original vor, so dass uns noch nicht alle Antragsteller und deren Parteizugehörigkeit namentlich bekannt sind. Durchführung der Fusion - Wer wird die damit verbundenen Arbeiten koordinieren, wer hat Projektleitung? - Kann die Verwaltung diesen Aufwand ohne Externes Büro leisten ohne die laufenden Aufgaben zu vernachlässigen? Identifikationssymbole - Was geschieht mit den Gemeindenamen, wird nach einem neuen, neutralen Gemeindenamen gesucht? - Möglich ist, dass die neue Gemeinde ihre Bürger befragt oder sogar per Bürgerentscheid entscheiden lässt. - Wird ein Doppelname angestrebt und wird dieser von beiden Gemeinden bejaht? - Wird eine der Gemeinden ganz auf Ihren Namen verzichten und es gibt nur noch Nahe mit dem OT Itzstedt bzw. Itzstedt mit dem OT Nahe? *) Von der Kommunalaufsicht sowie des Innenministeriums ergibt sich auf Nachfrage folgende Vorgehensweise: Die Altgemeinden regeln im Gebietsänderungsvertrag einen Namen, nach Möglichkeit keinen Doppelnamen wie „Itzstedt-Nahe“ (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GKAVO). Ab Inkrafttreten der Gebietsänderung agiert die neue Gemeinde unter dem Namen im Gebietsänderungsvertrag. Der Name ist dann durch die neue GV zu beschließen, d.h. entweder den Namen aus dem Gebietsänderungsvertrag zu bestätigen oder zu ändern (§ 11 Abs. 1 Satz 2 GO, § 2 Abs. 3 GKAVO) und im Amtsblatt zu veröffentlichen. - Welche der Gemeinden gibt also seine Identität in Form von Namen und Wappen auf? - Wird es neben dem neuen Namen auch ein neues Wappen geben mit dem sich die Bürger beider Gemeinden identifizieren können? Kulturelle und soziale Begegnungsstätten - Werden sich die Standorte der Feuerwehren ändern? *) Für die Feuerwehren in Schleswig-Holstein gilt eine Hilfsfrist von zehn Minuten nach Annahme des Notrufs in der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle. Folglich spielt der Standort einer Feuerwehr eine große Rolle. In Sülfeld und in Tangstedt gibt es Ortswehren, verwaltungsseitig wird dies auch im Falle einer Fusion befürwortet. Entscheidend allerdings ist die Aussage der Wehren selbst! Eine Klarstellung kann ebenfalls im Gebietsänderungsvertrag erfolgen. - Wie verändern sich das Vereinsleben und andere Begegnungsstätten? - Wird es nur einen gemeinsamen Kindergarten geben? *) Der Wortlaut "gemeinsam" stellt sich bei einer dann einzigen Gemeinde nicht. - Müssten evtl. Einrichtungen geschlossen werden, weil doppelt? - Wird sich etwas bei der Kinderbetreuung ändern? - Wird das Jugendzentrum wie jetzt geplant in Nahe weiter gebaut? Wachstum und Entwicklung - Decken sich die Wünsche der Bürger hinsichtlich des Wachstums der Gemeinden Wir müssen hierzu nochmals auf die Wünsche der Bürgerschaft, abgefragt innerhalb des OEK`s, hinweisen für deren Umsetzung plädieren! Szenario A: Das Wachstum der Gemeinde soll sich an dem Erhalt des Status Quo orientieren und keinen neuen Wohnbaugebiete ausweisen und erschließen. Die vorhandenen Wohnraumangebote sind völlig ausreichend und müssen nur marginal durch Nachverdichtung erweitert werden. 23% der 118 Teilnehmenden (4,7% der Bevölkerung) entschieden sich für diese Variante Szenario B: Die Gemeinde soll durch die Ausweisung weiterer Wohn- und Mischgebiete moderat wachsen, um für zukünftige Generationen als Lebens- und Wohnort attraktiv zu bleiben. Eine nachhaltige Sicherung der Infrastrukturen und Vereinsstrukturen sowie die proaktive Förderung des Natur- und Klimaschutzes sollen hierbei maßgeblich berücksichtigt werden. 43% der 118 Teilnehmenden (4,7% der Bevölkerung) entschieden sich für diese Variante Dr. Manfred Hoffmann (CDU) bekräftigte im Rahmen der Podiumsdiskussion „In Naher Zukunft / Bleibt Nahe Dorf“ vom 25.03.2022, für die CDU-Fraktion, dass ein weiteres Wachstum der Gemeinde moderat gestaltet werden muss. Zukunftsprojekte wie Nahe 2030 aus dem Jahr 2018 sind nicht hinnehmbar. Das moderate Wachstum muss den Dorfcharakter der Gemeinde erhalten. Auf v.g. Veranstaltung bekannte sich Manfred Schernus von der SPD-Fraktion dazu, dass nach einer erfolgreichen Fusion für den räumlichen Zusammenschluss der Gemeinden das Projekt „Nahe2030“ wieder aktuell wird. - Wie wirkt sich die Fusion und dem daraus resultierenden Wachstum auf die Infrastruktur aus? - Sind Vorteile, insbesondere bei der Verkehrssituation zu erwarten (ÖPNV)? Etliche Autoren befassen sich mit den Wachstums- und Verteilungswirkungen von Gemeindezusammenschlüssen. Von insgesamt sieben Studien, die den Effekten auf das lokale Steueraufkommen gewidmet sind, ergibt keine einzige einen signifikanten Einfluss vergrößerter Gebietsstrukturen auf das Steueraufkommen. Gleiches gilt für kommunale Steuer- und Hebesätze; zu diesen gibt es insgesamt vier Studien. Auch die Auswirkungen auf das Einkommen und das Wirtschaftswachstum scheinen begrenzt zu sein. (Quelle: Sebastian Blesse und Felix Rösel) Verwaltung - Wie verändert sich die Struktur der Gemeindevertretung, wird es s.g. Ortsbeiräte geben? - Ist ggfs. eine eigene Verwaltung für den jeweiligen Ortsteil erforderlich? *) Eine Gemeinde mit eigener Verwaltung gilt dann als "hauptamtlich verwaltet". § 48 Abs. 1 GO: Hauptamtliche Gemeinden sollen mind. 8.000 Einwohner haben. Die neue Gemeinde würde dann das Amt verlassen. Kommentar zu § 48 Abs 1 GO: "Eine amtsangehörige Gemeinde kann, um eine hauptamtliche Verwaltung zu erhalten, nicht allein auf Grund eigenen Beschlusses aus dem Amt ausscheiden, da die Änderung oder Auflösung eines Amtes allein dem Innenministerium obliegt (§1 Abs. 2 AO)“. Es müssen nachvollziehbare, gewichtige Gründe vorliegen, die das Verlassen des Amtes erforderlich machen. Aufgrund der Größe von rd. 5.000 Einwohner ist die Möglichkeit einer eigenen Verwaltung unwahrscheinlich. Die Gemeindevertretungen setzen sich derzeit wie folgt zusammen: Nahe: 13 Gemeindevertreter - Itzstedt: 13 Gemeindevertreter - Wird eines einen hauptamtlichen (m/w/d) Bürgermeister geben? *) § 48 Abs. 2 GO: Ab 4.000 Einwohner ist ein hauptamtlicher Bürgermeister ohne eigene Verwaltung möglich. § 5 Abs. 1 Nr. 1 KomBesVO: Die Besoldung bei kreisangehörigen Gemeinden ohne eigene Verwaltung erfolgt mit der Besoldungsgruppe A 14 (entspricht der Besoldung des Leitenden Verwaltungsbeamten). Der Bürgermeister ist dann ein Wahlbeamter, so dass das Beamtenrecht einschlägig ist. Kommentar zu § 48 Abs. 2 GO (Dehn): „Bevor der Beschluss zur Wahl ein. hauptamtl. Bürgerm. gefasst wird, sollten alternative Lösungen vor allem wegen der nachhaltigen finanziellen Auswirkungen (Anmerkung: Beamtenrechtliche Versorgung, Pensionszahlungen nach Ausscheiden) eingehend geprüft werden.“ „Bevor der Beschluss zur Wahl ein. hauptamtl. Bürgerm. gefasst wird, sollten alternative Lösungen vor allem wegen der nachhaltigen finanziellen Auswirkungen (Anmerkung: Beamtenrechtliche Versorgung, Pensionszahlungen nach Ausscheiden) eingehend geprüft werden.“ - Wo wird sich das Bürgermeisterbüro befinden? *) Politische Entscheidung der Gemeindevertretungen, was im noch zu erstellenden Gebietsänderungsvertrag geregelt werden könnte. - Wird die Fusion die Amtsverwaltung entlasten? - Wird der deutlich verkleinerte Gemeindevertretung Mehrarbeit aufgebürdet? (Gemeindearbeit verändert sich, jedoch wird das Personal reduziert) - Soll Personal in der Verwaltung eingespart werden? (Wäre eine logische Konsequenz da ja nunmehr nur noch eine Gemeindevertretung bedient werden muss) - Ist nach einer Fusion überhaupt noch ein größeres Amtsgebäude erforderlich? - Wird es nur noch einen gemeinsamen Bauhof geben? *) Der Wortlaut "gemeinsam" stellt sich bei einer dann einzigen Gemeinde nicht. - Wird der derzeit massiv im Aufbau befindliche Bauhof in Nahe der gemeinsame Standort? Finanzen - Wird es durch die Fusion eine dauerhafte Kosteneinsparung geben? lt. Aussage des Amtsleiters, Torge Sommerkorn, anlässlich der Sitzung des Gemeinschaftsausschusses Nahe/Itzstedt vom 22.03.2022 ist keine Kosteneinsparung zu erwarten. - Welche dauerhaften finanziellen Vorteile ergeben sich für die Gemeinde? - Was passiert mit den derzeitigen Schulden der Gemeinden? - Ist sichergestellt, dass keine der Parteien vor der Fusion noch kostenintensive Projekte durchwinkt? Unmittelbar vor Gebietsreformen lässt sich regelmäßig beobachten, dass zur Fusion vorgesehene Gemeinden ihre Pro-Kopf-Ausgaben deutlich erhöhen. Dies ist auf den sogenannten Common-pool-Effekt zurückzuführen: Vor der Gebietsreform werden noch schnell Maßnahmen zum Vorteil der eigenen Gemeinde auf den Weg gebracht, die in der neuen Großgemeinde dann anschließend auch von Einwohnern anderer Orte finanziert werden müssen. Da alle Fusionspartner diesen Anreizen unterliegen, kommt es zu einem flächendeckenden Anstieg des Ausgabeniveaus über alle beteiligten Gemeinden hinweg.Zahlreiche Studien zeigen, dass die Altgemeinden in Erwartung des Zusammenschlusses insbesondere im letzten Jahr vor der Fusion signifikant investive Ausgaben (Blom-Hansen 2010, Hansen 2014, Saarimaa und Tukiainen 2015, Hirota und Yunoue 2017) und Verschuldung (Hinnerich 2009, Jordahl und Liang 2010, Nakazawa 2016, Hirota und Yunoue 2017) erhöhen, da sich die entstehenden Lasten auf den Haushalt der künftigen Großgemeinde abwälzen lassen. (Quelle: Sebastian Blesse und Felix Rösel) Steuer und Gebühren, wird es Erhöhungen geben? - Kita-Gebühren - Wassergebühren - Abwassergebühren Baugebiete - Soll die Fusion dazu führen, die vorhandenen Baulandreserven zu nutzen um auch räumlich zu einem Ort zu verschmelzen, werden die Gemeinden nach der Fusion räumlich zusammengeführt? (Wiederauferstehung des Projektes Nahe 2030) lt. Aussage von Manfred Schernus (SPD) im Rahmen der Veranstaltung „In Naher Zukunft / Bleibt Nahe Dorf“ vom 25.03.2022 wird zur Erreichung des räumlichen Zusammenschlusses der Gemeinde (nach der Fusion) das Projekt wieder reaktiviert. Infrastruktur - Werden die Siele auf Naher Gebiet in der Hand der Gemeinde bleiben oder ob diese, wie in der Gemeinde Itzstedt, zu "Hamburg Wasser" übergehen. *) Das kann die neue Gemeindevertretung jederzeit regeln. Eine Absichtsformulierung könnte im Gebietsänderungsvertrag vereinbart werden, hätte für die neue Gemeinde aber keine bindende Wirkung. Derartige Detailfragen, wie z.B. Satzungsrecht, Gebührenhöhen, Straßenreinigungspflicht, etc. müssen ohnehin im Vorwege bestenfalls in Arbeitsgruppen geklärt werden. *) Fragen die auf Antrag der CDU-Fraktion-Nahe vom 07.02.2021 durch den Amtsleiter, Torge Sommerkorn, im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vom 18.11.2021 beantwortet wurden. Sagen Sie uns Ihre Meinung! Haben Sie Vorschläge und weitere Informationen die eine Entscheidungshilfe für die Bürgerrinnen und Bürger sein könnten?
Fusion - NEIN DANKE
©2019-2024 Bürgerbewegung Nahe bleibt Dorf Webmaster
Diese Seite verwendet keine Cookies
28.09.22 Stand
Fragen die unbedingt im Rahmen der Aufklärungsarbeit vor dem Bürgerentscheid zu beantworten sind Welche Fraktionen der Gemeinden Nahe und Itzstedt befürworten eine Fusion? SPD Ortsverband Nahe Mit dem Bürgerbegehren zur „Vereinigung der Gemeinden zum Jahreswechsel 2023/2024“ vom 24.02.22 hat sich die SPD nochmals deutlich für die Fusion ausgesprochen. SPD Ortsverband Itzstedt Mit dem Bürgerbegehren zur „Vereinigung der Gemeinden zum Jahreswechsel 2023/2024“ vom 24.02.22 hat sich die SPD (Ralf Köhn) deutlich für die Fusion ausgesprochen. WDN Nahe In der Pressemitteilung der Lübecker Nachrichten vom 24.03.2022 zur Sitzung des Gemeinschaftsausschusses vom 23.03.2022 wird Bürgermeister Holger Fischer mit den Worten zitiert: Für mich ist das Thema tot. UBI Itzstedt Mit dem Bürgerbegehren zur „Vereinigung der Gemeinden zum Jahreswechsel 2023/2024“ vom 24.02.22 hat sich die UBI (Heiko Ehwald) deutlich für die Fusion ausgesprochen. FDP Ortsverband Itzstedt Aussagen des Fraktionsvorsitzenden, Reinhard Schühmann, anlässlich der Sitzung des Gemeinschaftsausschuss vom 22.03.2022 lassen zweifelsfrei erkennen, dass auch von dieser Seite keine Unterstützung für Fusion zu erwarten ist. CDU Ortsverband Nahe Im Verlauf der Diskussionsrunde „In Naher Zukunft / Bleibt Nahe Dorf“ am 25.03.2022 sprach sich der Fraktionsvorsitzender und stellvertretende Bürgermeister, Dr. Manfred Hoffmann, gegen eine Fusion aus. CDU Ortsverband Itzstedt Die Grünen Ortsverband Nahe Mit dem Bürgerbegehren zur „Vereinigung der Gemeinden zum Jahreswechsel 2023/2024“ vom 24.02.22 haben sich die Grünen deutlich für die Fusion ausgesprochen. Die Grünen Ortsverband Itzstedt Mit dem Bürgerbegehren zur „Vereinigung der Gemeinden zum Jahreswechsel 2023/2024“ vom 24.02.22 haben sich die Grünen deutlich für die Fusion ausgesprochen. Leider liegen uns die Anträge zum Bürgerbegehren noch nicht im Original vor, so dass uns noch nicht alle Antragsteller und deren Parteizugehörigkeit namentlich bekannt sind. Durchführung der Fusion - Wer wird die damit verbundenen Arbeiten koordinieren, wer hat Projektleitung? - Kann die Verwaltung diesen Aufwand ohne Externes Büro leisten ohne die laufenden Aufgaben zu vernachlässigen? Identifikationssymbole - Was geschieht mit den Gemeindenamen, wird nach einem neuen, neutralen Gemeindenamen gesucht? - Möglich ist, dass die neue Gemeinde ihre Bürger befragt oder sogar per Bürgerentscheid entscheiden lässt. - Wird ein Doppelname angestrebt und wird dieser von beiden Gemeinden bejaht? - Wird eine der Gemeinden ganz auf Ihren Namen verzichten und es gibt nur noch Nahe mit dem OT Itzstedt bzw. Itzstedt mit dem OT Nahe? *) Von der Kommunalaufsicht sowie des Innenministeriums ergibt sich auf Nachfrage folgende Vorgehensweise: Die Altgemeinden regeln im Gebietsänderungsvertrag einen Namen, nach Möglichkeit keinen Doppelnamen wie „Itzstedt-Nahe“ (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GKAVO). Ab Inkrafttreten der Gebietsänderung agiert die neue Gemeinde unter dem Namen im Gebietsänderungsvertrag. Der Name ist dann durch die neue GV zu beschließen, d.h. entweder den Namen aus dem Gebietsänderungsvertrag zu bestätigen oder zu ändern (§ 11 Abs. 1 Satz 2 GO, § 2 Abs. 3 GKAVO) und im Amtsblatt zu veröffentlichen. - Welche der Gemeinden gibt also seine Identität in Form von Namen und Wappen auf? - Wird es neben dem neuen Namen auch ein neues Wappen geben mit dem sich die Bürger beider Gemeinden identifizieren können? Kulturelle und soziale Begegnungsstätten - Werden sich die Standorte der Feuerwehren ändern? *) Für die Feuerwehren in Schleswig-Holstein gilt eine Hilfsfrist von zehn Minuten nach Annahme des Notrufs in der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle. Folglich spielt der Standort einer Feuerwehr eine große Rolle. In Sülfeld und in Tangstedt gibt es Ortswehren, verwaltungsseitig wird dies auch im Falle einer Fusion befürwortet. Entscheidend allerdings ist die Aussage der Wehren selbst! Eine Klarstellung kann ebenfalls im Gebietsänderungsvertrag erfolgen. - Wie verändern sich das Vereinsleben und andere Begegnungsstätten? - Wird es nur einen gemeinsamen Kindergarten geben? *) Der Wortlaut "gemeinsam" stellt sich bei einer dann einzigen Gemeinde nicht. - Müssten evtl. Einrichtungen geschlossen werden, weil doppelt? - Wird sich etwas bei der Kinderbetreuung ändern? - Wird das Jugendzentrum wie jetzt geplant in Nahe weiter gebaut? Wachstum und Entwicklung - Decken sich die Wünsche der Bürger hinsichtlich des Wachstums der Gemeinden Wir müssen hierzu nochmals auf die Wünsche der Bürgerschaft, abgefragt innerhalb des OEK`s, hinweisen für deren Umsetzung plädieren! Szenario A: Das Wachstum der Gemeinde soll sich an dem Erhalt des Status Quo orientieren und keinen neuen Wohnbaugebiete ausweisen und erschließen. Die vorhandenen Wohnraumangebote sind völlig ausreichend und müssen nur marginal durch Nachverdichtung erweitert werden. 23% der 118 Teilnehmenden (4,7% der Bevölkerung) entschieden sich für diese Variante Szenario B: Die Gemeinde soll durch die Ausweisung weiterer Wohn- und Mischgebiete moderat wachsen, um für zukünftige Generationen als Lebens- und Wohnort attraktiv zu bleiben. Eine nachhaltige Sicherung der Infrastrukturen und Vereinsstrukturen sowie die proaktive Förderung des Natur- und Klimaschutzes sollen hierbei maßgeblich berücksichtigt werden. 43% der 118 Teilnehmenden (4,7% der Bevölkerung) entschieden sich für diese Variante Dr. Manfred Hoffmann (CDU) bekräftigte im Rahmen der Podiumsdiskussion „In Naher Zukunft / Bleibt Nahe Dorf“ vom 25.03.2022, für die CDU-Fraktion, dass ein weiteres Wachstum der Gemeinde moderat gestaltet werden muss. Zukunftsprojekte wie Nahe 2030 aus dem Jahr 2018 sind nicht hinnehmbar. Das moderate Wachstum muss den Dorfcharakter der Gemeinde erhalten. Auf v.g. Veranstaltung bekannte sich Manfred Schernus von der SPD-Fraktion dazu, dass nach einer erfolgreichen Fusion für den räumlichen Zusammenschluss der Gemeinden das Projekt „Nahe2030“ wieder aktuell wird. - Wie wirkt sich die Fusion und dem daraus resultierenden Wachstum auf die Infrastruktur aus? - Sind Vorteile, insbesondere bei der Verkehrssituation zu erwarten (ÖPNV)? Etliche Autoren befassen sich mit den Wachstums- und Verteilungswirkungen von Gemeindezusammenschlüssen. Von insgesamt sieben Studien, die den Effekten auf das lokale Steueraufkommen gewidmet sind, ergibt keine einzige einen signifikanten Einfluss vergrößerter Gebietsstrukturen auf das Steueraufkommen. Gleiches gilt für kommunale Steuer- und Hebesätze; zu diesen gibt es insgesamt vier Studien. Auch die Auswirkungen auf das Einkommen und das Wirtschaftswachstum scheinen begrenzt zu sein. (Quelle: Sebastian Blesse und Felix Rösel) Verwaltung - Wie verändert sich die Struktur der Gemeindevertretung, wird es s.g. Ortsbeiräte geben? - Ist ggfs. eine eigene Verwaltung für den jeweiligen Ortsteil erforderlich? *) Eine Gemeinde mit eigener Verwaltung gilt dann als "hauptamtlich verwaltet". § 48 Abs. 1 GO: Hauptamtliche Gemeinden sollen mind. 8.000 Einwohner haben. Die neue Gemeinde würde dann das Amt verlassen. Kommentar zu § 48 Abs 1 GO: "Eine amtsangehörige Gemeinde kann, um eine hauptamtliche Verwaltung zu erhalten, nicht allein auf Grund eigenen Beschlusses aus dem Amt ausscheiden, da die Änderung oder Auflösung eines Amtes allein dem Innenministerium obliegt (§1 Abs. 2 AO)“. Es müssen nachvollziehbare, gewichtige Gründe vorliegen, die das Verlassen des Amtes erforderlich machen. Aufgrund der Größe von rd. 5.000 Einwohner ist die Möglichkeit einer eigenen Verwaltung unwahrscheinlich. Die Gemeindevertretungen setzen sich derzeit wie folgt zusammen: Nahe: 13 Gemeindevertreter - Itzstedt: 13 Gemeindevertreter - Wird eines einen hauptamtlichen (m/w/d) Bürgermeister geben? *) § 48 Abs. 2 GO: Ab 4.000 Einwohner ist ein hauptamtlicher Bürgermeister ohne eigene Verwaltung möglich. § 5 Abs. 1 Nr. 1 KomBesVO: Die Besoldung bei kreisangehörigen Gemeinden ohne eigene Verwaltung erfolgt mit der Besoldungsgruppe A 14 (entspricht der Besoldung des Leitenden Verwaltungsbeamten). Der Bürgermeister ist dann ein Wahlbeamter, so dass das Beamtenrecht einschlägig ist. Kommentar zu § 48 Abs. 2 GO (Dehn): „Bevor der Beschluss zur Wahl ein. hauptamtl. Bürgerm. gefasst wird, sollten alternative Lösungen vor allem wegen der nachhaltigen finanziellen Auswirkungen (Anmerkung: Beamtenrechtliche Versorgung, Pensionszahlungen nach Ausscheiden) eingehend geprüft werden.“ „Bevor der Beschluss zur Wahl ein. hauptamtl. Bürgerm. gefasst wird, sollten alternative Lösungen vor allem wegen der nachhaltigen finanziellen Auswirkungen (Anmerkung: Beamtenrechtliche Versorgung, Pensionszahlungen nach Ausscheiden) eingehend geprüft werden.“ - Wo wird sich das Bürgermeisterbüro befinden? *) Politische Entscheidung der Gemeindevertretungen, was im noch zu erstellenden Gebietsänderungsvertrag geregelt werden könnte. - Wird die Fusion die Amtsverwaltung entlasten? - Wird der deutlich verkleinerte Gemeindevertretung Mehrarbeit aufgebürdet? (Gemeindearbeit verändert sich, jedoch wird das Personal reduziert) - Soll Personal in der Verwaltung eingespart werden? (Wäre eine logische Konsequenz da ja nunmehr nur noch eine Gemeindevertretung bedient werden muss) - Ist nach einer Fusion überhaupt noch ein größeres Amtsgebäude erforderlich? - Wird es nur noch einen gemeinsamen Bauhof geben? *) Der Wortlaut "gemeinsam" stellt sich bei einer dann einzigen Gemeinde nicht. - Wird der derzeit massiv im Aufbau befindliche Bauhof in Nahe der gemeinsame Standort? Finanzen - Wird es durch die Fusion eine dauerhafte Kosteneinsparung geben? lt. Aussage des Amtsleiters, Torge Sommerkorn, anlässlich der Sitzung des Gemeinschaftsausschusses Nahe/Itzstedt vom 22.03.2022 ist keine Kosteneinsparung zu erwarten. - Welche dauerhaften finanziellen Vorteile ergeben sich für die Gemeinde? - Was passiert mit den derzeitigen Schulden der Gemeinden? - Ist sichergestellt, dass keine der Parteien vor der Fusion noch kostenintensive Projekte durchwinkt? Unmittelbar vor Gebietsreformen lässt sich regelmäßig beobachten, dass zur Fusion vorgesehene Gemeinden ihre Pro-Kopf-Ausgaben deutlich erhöhen. Dies ist auf den sogenannten Common-pool-Effekt zurückzuführen: Vor der Gebietsreform werden noch schnell Maßnahmen zum Vorteil der eigenen Gemeinde auf den Weg gebracht, die in der neuen Großgemeinde dann anschließend auch von Einwohnern anderer Orte finanziert werden müssen. Da alle Fusionspartner diesen Anreizen unterliegen, kommt es zu einem flächendeckenden Anstieg des Ausgabeniveaus über alle beteiligten Gemeinden hinweg.Zahlreiche Studien zeigen, dass die Altgemeinden in Erwartung des Zusammenschlusses insbesondere im letzten Jahr vor der Fusion signifikant investive Ausgaben (Blom-Hansen 2010, Hansen 2014, Saarimaa und Tukiainen 2015, Hirota und Yunoue 2017) und Verschuldung (Hinnerich 2009, Jordahl und Liang 2010, Nakazawa 2016, Hirota und Yunoue 2017) erhöhen, da sich die entstehenden Lasten auf den Haushalt der künftigen Großgemeinde abwälzen lassen. (Quelle: Sebastian Blesse und Felix Rösel) Steuer und Gebühren, wird es Erhöhungen geben? - Kita-Gebühren - Wassergebühren - Abwassergebühren Baugebiete - Soll die Fusion dazu führen, die vorhandenen Baulandreserven zu nutzen um auch räumlich zu einem Ort zu verschmelzen, werden die Gemeinden nach der Fusion räumlich zusammengeführt? (Wiederauferstehung des Projektes Nahe 2030) lt. Aussage von Manfred Schernus (SPD) im Rahmen der Veranstaltung „In Naher Zukunft / Bleibt Nahe Dorf“ vom 25.03.2022 wird zur Erreichung des räumlichen Zusammenschlusses der Gemeinde (nach der Fusion) das Projekt wieder reaktiviert. Infrastruktur - Werden die Siele auf Naher Gebiet in der Hand der Gemeinde bleiben oder ob diese, wie in der Gemeinde Itzstedt, zu "Hamburg Wasser" übergehen. *) Das kann die neue Gemeindevertretung jederzeit regeln. Eine Absichtsformulierung könnte im Gebietsänderungsvertrag vereinbart werden, hätte für die neue Gemeinde aber keine bindende Wirkung. Derartige Detailfragen, wie z.B. Satzungsrecht, Gebührenhöhen, Straßenreinigungspflicht, etc. müssen ohnehin im Vorwege bestenfalls in Arbeitsgruppen geklärt werden. *) Fragen die auf Antrag der CDU-Fraktion-Nahe vom 07.02.2021 durch den Amtsleiter, Torge Sommerkorn, im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vom 18.11.2021 beantwortet wurden. Sagen Sie uns Ihre Meinung!
Fusion - NEIN DANKE
ahe bleibt Dorf
Fragebogen zur Fusion
28.09.22 Stand
ahe bleibt Dorf
Fragebogen zur  Fusion