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05.02.23 Verleihung des Bürgerehrenpreises der CDU-Nahe Im Rahmen des heutigen Neujahrsempfanges der CDU-Nahe wurde den 6 Initiatoren, stellvertretend für die 71 Aktivistinnen und Aktivisten, der Bürgerbewegung der „Bürgerehrenpreis“ verliehen. In seiner Laudatio lobte der CDU-Vorsitzende, stellvertretende Bürgermeister und Bürgermeister-Kandidat, Dr. Manfred Hoffmann, den Einsatz der Bewegung für den Erhalt des „dörflichen Charakters“ unseres Dorfes. Für einen Politiker bemerkenswert war seine Selbstkritik als er in der Rede die Abkehr von dem zuerst euphorisch verteidigten Projektes Nahe 2030 erwähnte. Respekt und Hochachtung vor soviel Selbstkritik! Die Argumente der Bürgerbewegung die gegen dieses BV sprechen haben ihn zu einer anderen Betrachtung bewegt die letztendlich zu dem Schluss führte dieses Bauvorhaben nicht weiter zu verfolgen. Diese klare Positionierung gegen das Projekt „Nahe 2030“ hatte sich ja bereits in unseren gemeinsamen Aktionen zur Verhinderung der Fusion von Nahe und Itzstedt als Richtungweisend gezeigt. Ohne dieses klare Bekenntnis und der Tatsache, dass uns die CDU-Fraktion als ernst zu nehmende Gruppierung aus der Mitte der Bürgerschaft betrachtet, hätte es diese enge Zusammenarbeit nie gegeben. Wir hätten uns gewünscht das die CDU nicht die einzige Partei ist, die sich mit uns, mit den Sorgen der Bürgerrinnen und Bürger von Nahe auseinandersetzt. In Randgesprächen nach der Veranstaltung wurden unsere Aktionen gegen „Nahe2030“ und die Fusion durch den CDU-Landtagsabgeordneten Ole-Christopher Plambeck ausdrücklich mit den Worten „gute Arbeit“gewürdigt. Das kurze aber informative Gespräch werten wir als Zustimmung zu dem was wir bisher gemacht haben. Die Kandidatin für die Neubesetzung des Kreistages, Anja Jung (CDU-Itzstedt), zeigte sich ebenfalls sehr erfreut darüber das die Allianz zwischen CDU und Bürgerbewegung, auch in Itzstedt, zu einem klaren Votum der Bürgerrinnen und Bürger gegen die Fusion geführt hat. Die Verhinderung des eigentlichen Zieles, 47 ha Ackerland dem Bauwahn zu opfern, ist auch für sie als Itzstedter Bürgerin eine Herzangelegenheit. Wir dürfen davon ausgehen auch auf dieser Seite der Gemeindegrenzen eine weitere Unterstützerin gefunden zu haben. Eine gute bis sehr gute Zusammenarbeit der beiden Gemeinden, entsprechend dem Wahlergebnis vom 14.05.2023, sieht sie auch ohne Fusion positiv entgegen. Für die Bürgerbewegung war der heutige Tag ein weiterer Meilenstein auf dem Weg das Dorf in einem gesunden, also moderaten Umfang, wachsen zu sehen und dabei Mensch und Umwelt im Blick zu behalten. 28.01.2023 - Die Schlagzeile der Kieler Nachrichten: Diskussion beendet Beschlossen: Amt Itzstedt bekommt Amtsdirektor Amtsvorsteher Bernhard Dwenger hätte sich gewünscht, dass der Leitende Verwaltungsbeamte Torge Sommerkorn sich für den Job des neuen Amtsdirektors im Amt Itzstedt bewirbt. Das will er aber nicht. In Kürze wird die Stelle eines neuen Amtsdirektors für das Amt Itzstedt öffentlich ausgeschrieben. Wir hätten es uns auch gewünscht, die Zusammenarbeit mit Herrn Sommerkorn war stehst Ergebnisorientiert und fand auf Augenhöhe statt. Wir wünschen Herrn Sommerkorn viel Erfolg in seinem weiteren beruflichen Werdegang. Aus gegebenem Anlass möchten wir die Begrifflichkeiten Amtsvorsteher / Amtsdirektor erklären: § 13 AO (Amtsordnung für SH) – Aufgaben der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers (1) Die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher leitet die Verwaltung des Amtes ehrenamtlich nach den Grundsätzen und Richtlinien des Amtsausschusses und im Rahmen der von ihm bereitgestellten Mittel. Sie oder er bereitet die Beschlüsse des Amtsausschusses vor und führt sie durch. Sie oder er ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsgang der Verwaltung verantwortlich. § 15b AO – (Amtsordnung für SH) Amtsdirektorin, Amtsdirektor (1) Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor wird durch den Amtsausschuss gewählt. (2) Die Amtszeit der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors beträgt nach näherer Regelung in der Hauptsatzung mindestens sechs und höchstens acht Jahre. Sie beginnt mit dem Amtsantritt. (3) Wählbar zur Amtsdirektorin oder zum Amtsdirektor ist, wer 1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und 2. die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt. (4) Vor der Wahl ist die Stelle öffentlich auszuschreiben;………… Was macht ein Amtsdirektor? (Quelle:Wikipedia) Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden, erledigt die Aufgaben, die ihr oder ihm vom Amtsausschuss übertragen worden sind und vertritt die amtsangehörigen Gemeinden in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
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12.03.23 Stand
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05.02.23 Verleihung des Bürgerehrenpreises der CDU-Nahe Im Rahmen des heutigen Neujahrsempfanges der CDU-Nahe wurde den 6 Initiatoren, stellvertretend für die 71 Aktivistinnen und Aktivisten, der Bürgerbewegung der „Bürgerehrenpreis“ verliehen. In seiner Laudatio lobte der CDU-Vorsitzende, stellvertretende Bürgermeister und Bürgermeister-Kandidat, Dr. Manfred Hoffmann, den Einsatz der Bewegung für den Erhalt des „dörflichen Charakters“ unseres Dorfes. Für einen Politiker bemerkenswert war seine Selbstkritik als er in der Rede die Abkehr von dem zuerst euphorisch verteidigten Projektes Nahe 2030 erwähnte. Respekt und Hochachtung vor soviel Selbstkritik! Die Argumente der Bürgerbewegung die gegen dieses BV sprechen haben ihn zu einer anderen Betrachtung bewegt die letztendlich zu dem Schluss führte dieses Bauvorhaben nicht weiter zu verfolgen. Diese klare Positionierung gegen das Projekt „Nahe 2030“ hatte sich ja bereits in unseren gemeinsamen Aktionen zur Verhinderung der Fusion von Nahe und Itzstedt als Richtungweisend gezeigt. Ohne dieses klare Bekenntnis und der Tatsache, dass uns die CDU-Fraktion als ernst zu nehmende Gruppierung aus der Mitte der Bürgerschaft betrachtet, hätte es diese enge Zusammenarbeit nie gegeben. Wir hätten uns gewünscht das die CDU nicht die einzige Partei ist, die sich mit uns, mit den Sorgen der Bürgerrinnen und Bürger von Nahe auseinandersetzt. In Randgesprächen nach der Veranstaltung wurden unsere Aktionen gegen „Nahe2030“ und die Fusion durch den CDU-Landtagsabgeordneten Ole-Christopher Plambeck ausdrücklich mit den Worten „gute Arbeit“gewürdigt. Das kurze aber informative Gespräch werten wir als Zustimmung zu dem was wir bisher gemacht haben. Die Kandidatin für die Neubesetzung des Kreistages, Anja Jung (CDU-Itzstedt), zeigte sich ebenfalls sehr erfreut darüber das die Allianz zwischen CDU und Bürgerbewegung, auch in Itzstedt, zu einem klaren Votum der Bürgerrinnen und Bürger gegen die Fusion geführt hat. Die Verhinderung des eigentlichen Zieles, 47 ha Ackerland dem Bauwahn zu opfern, ist auch für sie als Itzstedter Bürgerin eine Herzangelegenheit. Wir dürfen davon ausgehen auch auf dieser Seite der Gemeindegrenzen eine weitere Unterstützerin gefunden zu haben. Eine gute bis sehr gute Zusammenarbeit der beiden Gemeinden, entsprechend dem Wahlergebnis vom 14.05.2023, sieht sie auch ohne Fusion positiv entgegen. Für die Bürgerbewegung war der heutige Tag ein weiterer Meilenstein auf dem Weg das Dorf in einem gesunden, also moderaten Umfang, wachsen zu sehen und dabei Mensch und Umwelt im Blick zu behalten. 28.01.2023 - Die Schlagzeile der Kieler Nachrichten: Diskussion beendet Beschlossen: Amt Itzstedt bekommt Amtsdirektor Amtsvorsteher Bernhard Dwenger hätte sich gewünscht, dass der Leitende Verwaltungsbeamte Torge Sommerkorn sich für den Job des neuen Amtsdirektors im Amt Itzstedt bewirbt. Das will er aber nicht. In Kürze wird die Stelle eines neuen Amtsdirektors für das Amt Itzstedt öffentlich ausgeschrieben. Wir hätten es uns auch gewünscht, die Zusammenarbeit mit Herrn Sommerkorn war stehst Ergebnisorientiert und fand auf Augenhöhe statt. Wir wünschen Herrn Sommerkorn viel Erfolg in seinem weiteren beruflichen Werdegang. Aus gegebenem Anlass möchten wir die Begrifflichkeiten Amtsvorsteher / Amtsdirektor erklären: § 13 AO (Amtsordnung für SH) – Aufgaben der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers (1) Die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher leitet die Verwaltung des Amtes ehrenamtlich nach den Grundsätzen und Richtlinien des Amtsausschusses und im Rahmen der von ihm bereitgestellten Mittel. Sie oder er bereitet die Beschlüsse des Amtsausschusses vor und führt sie durch. Sie oder er ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsgang der Verwaltung verantwortlich. § 15b AO – (Amtsordnung für SH) Amtsdirektorin, Amtsdirektor (1) Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor wird durch den Amtsausschuss gewählt. (2) Die Amtszeit der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors beträgt nach näherer Regelung in der Hauptsatzung mindestens sechs und höchstens acht Jahre. Sie beginnt mit dem Amtsantritt. (3) Wählbar zur Amtsdirektorin oder zum Amtsdirektor ist, wer 1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und 2. die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt. (4) Vor der Wahl ist die Stelle öffentlich auszuschreiben;………… Was macht ein Amtsdirektor? (Quelle:Wikipedia) Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden, erledigt die Aufgaben, die ihr oder ihm vom Amtsausschuss übertragen worden sind und vertritt die amtsangehörigen Gemeinden in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
12.03.23 Stand
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